Patientenverfügung

Wenn Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden können, regelt die Patientenverfügung, welche medizinische Versorgung im schweren Krankheitsfall eingeleitet oder unterlassen werden soll.  

Solange Sie selbst noch über medizinische Maßnahmen entscheiden können, dürfen Ärzte*innen Sie nur mit Ihrem persönlichen Einverständnis behandeln.

Ist aber eine eigene Entscheidung nicht mehr möglich, wird ein Bevollmächtigter oder Betreuer eingesetzt, der über das weitere medizinische Vorgehen entscheidet. Damit behandelnde Ärzte*innen oder Pfleger*innen Ihren Willen umsetzen, ist die Patientenverfügung eine sinnvolle Möglichkeit.

Eine Vollmacht oder eine Betreuungsverfügung legen darüber hinaus fest, wer in einem solchen Fall die wichtigen Entscheidungen trifft.

Wir beraten zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung durch einen erfahrenen Intensiv- und Palliativmediziner.

In einem ausführlichen Gespräch helfen wir Ihnen, Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen zu formulieren.

Unsere Beratung ist kostenlos und findet im Kommunbrauhaus (Obere Brauhausgasse 7, Höchstadt a.d.Aisch), im Ausnahmefall auch bei Ihnen zu Hause, statt.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Tel. 0152-24351856.